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Arbeitsmedizinische Betreuung

Arbeitsmedizinische Betreuung

Wir übernehmen die Aufgabe, den Arbeitgeber bei der Unfallverhütung und in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen im Rahmen der Unfallverhütungsvorschrift für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2).

Die arbeitsmedizinische Gesamtbetreuung gliedert sich in die arbeitsmedizinische Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung.
Dazu gehören u. a.:

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