Arbeitsmedizinische Betreuung
Wir übernehmen die Aufgabe, den Arbeitgeber bei der Unfallverhütung und in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen im Rahmen der Unfallverhütungsvorschrift für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2).
Die arbeitsmedizinische Gesamtbetreuung gliedert sich in die arbeitsmedizinische Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung.
Dazu gehören u. a.:
- Beratung in Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, z.B.:
- bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln
- bei Fragen der Organisation der betrieblichen "Ersten Hilfe" - bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- bei der Planung, Ausführung und Beratung von Betriebsanlagen sowie sozialen/sanitären Einrichtungen
- bei der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen - bei Fragen des Arbeitsplatzwechsels, sowie der Eingliederung/Wiedereingliederung nach Krankheit und von Behinderten in den Arbeitsprozess - beim Einsatz von Körperschutzmitteln
- Teilnahme an regelmäßigen Arbeitsschutz-Ausschusssitzungen
- Regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten und Mitteilung der festgestellten Mängel an den Auftraggeber. Mögliche Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel werden vorgeschlagen.
- Unterstützung bei gesetzlichen bzw. berufsgenossenschaftlich erforderlichen betrieblichen Unterweisungen
- Information über wichtige neue gesetzliche Vorschriften aus dem Bereich des Gesundheitsschutzes und deren Auswirkung auf den zu betreuenden Betrieb
- Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten
- Untersuchung der Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen, Erfassung und Auswertung der Ergebnisse sowie Vorschläge zur Verhütung dieser Erkrankung
- Die Organisation von Gesundheitsaktionen für Mitarbeiter, wie z. B. Impfaktionen und Reiseimpfberatungen